Einer will nicht verkaufen
Ein Verkauf ist nur gemeinsam möglich. Über den Nachlass können die Erben nur zusammen verfügen (§ 2040 BGB). Eine einzelne Person kann den Verkauf damit aufhalten. Blockiert ist die Lage deshalb trotzdem nicht: Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), und zwischen „alle verkaufen" und „einer klagt" liegen mehrere Wege.
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