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Hauskauf.app

Wir bringen die Erbengemeinschaft zu einer Entscheidung. Ohne Streit, ohne Versteigerung.

Kostenlos und unverbindlich. Wir sprechen mit jedem Miterben einzeln. Danach wissen Sie, wo Sie stehen.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Kein Verkaufsdruck. Kein Maklervertrag. Sie entscheiden, was danach passiert.

Ihre Situation

Vier Lagen, in denen wir am häufigsten gerufen werden. Suchen Sie sich die heraus, die Ihrer am nächsten kommt.

Einer will nicht verkaufen

Ein Verkauf ist nur gemeinsam möglich. Über den Nachlass können die Erben nur zusammen verfügen (§ 2040 BGB). Eine einzelne Person kann den Verkauf damit aufhalten. Blockiert ist die Lage deshalb trotzdem nicht: Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), und zwischen „alle verkaufen" und „einer klagt" liegen mehrere Wege.

Welche Wege es gibt →

Ein Versteigerungstermin läuft schon

Die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) ist der Weg, der übrig bleibt, wenn sich niemand einigt. Sie ist aber kein Automatismus bis zum Ende: Bis zum Zuschlag kann das Verfahren zurückgenommen oder eingestellt werden. Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, ist ein freihändiger Verkauf weiterhin möglich.

Was jetzt noch geht →

Einer will das Haus übernehmen

Dann geht es nicht um einen Verkauf, sondern um eine Auszahlung. Damit steht die Frage im Raum, welcher Wert dafür angesetzt wird. Wer übernimmt, hat ein Interesse an einem niedrigen Wert, wer ausgezahlt wird, an einem hohen. Eine nachvollziehbare Wertermittlung nimmt genau diesen Streit heraus.

Wie der Wert ermittelt wird →

Alle einig, aber keiner weiß wie

Der häufigste Fall, und der einfachste. Zu klären sind meist nur drei Dinge: Ist das Grundbuch nach dem Erbfall berichtigt, wer darf unterschreiben, und in welcher Reihenfolge passiert was. Danach läuft der Verkauf wie jeder andere.

Die ersten Schritte →

So läuft es ab

1

Wir hören jedem einzeln zu

Unsere KI-Assistentin Jana ruft jeden Miterben an, der das möchte, einzeln und in Ruhe. Nicht um zu überreden, sondern um zu erfassen, wo jeder steht: verkaufen, behalten oder auszahlen lassen.

2

Sie bekommen eine Übersicht

Aus den Gesprächen entsteht ein nüchternes Bild der Positionen: worin Einigkeit besteht, wo es hakt und welche Wege daraus offenstehen. Zum ersten Mal steht damit schwarz auf weiß, worüber eigentlich gestritten wird.

3

Erst dann kommt ein Makler dazu

Wenn Sie sich für einen Verkauf entscheiden, stellen wir persönlich den Kontakt zu einem Partnermakler aus Ihrer Region her. Vorher nicht. Ohne Entscheidung gibt es nichts zu vermarkten.

Was wir nicht sind: Wir leisten keine Rechts- und keine Steuerberatung. Wir ordnen die Lage, bringen die Beteiligten an einen Tisch und vermitteln bei Bedarf einen Makler. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht die richtige Adresse.

Erzählen Sie uns, worum es geht

Sechs kurze Fragen, dann Ihr Name und Ihre Nummer. Danach rufen wir an, hören zu und sagen Ihnen, welche Wege in Ihrer Lage offenstehen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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  • Jeder Miterbe einzeln
  • Kein Maklervertrag
  • Jederzeit widerrufbar
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